Bei dem stillen Factoring wird der Auftraggeber nicht darüber informiert, dass das Unternehmen mit einem Factor zusammenarbeitet. Deshalb wird dieses Factoring auch als verdecktes Factoring bezeichnet. Der Auftraggeber zahlt den Rechnungsbetrag auch bei dieser Factoring-Art direkt an das Factoring-Unternehmen, allerdings ist es ihm nicht bewusst.
Dazu wird ein separates Konto eröffnet, das auf das Unternehmen läuft, aber an den Factor abgetreten oder verpfändet wurde. Die Rechnungen werden vom Unternehmen verschickt. Aus den Kontodaten ist nicht ersichtlich, dass ein Factoring-Unternehmen im Hintergrund steht. Aus diesem Grund wird das stille Factoring meist als
Inhouse-Factoring gehandhabt, indem die Kommunikation mit den Kunden sowie die Buchhaltung, Mahnungen und Inkasso-Maßnahmen vom Unternehmen selbst durchgeführt wird.
Das stille Factoring stellt für den Factor ein größeres Risiko dar als das
offene. Da das Factoring-Unternehmen nicht in Erscheinung tritt, können die Forderungen an den Auftraggeber nicht auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, lediglich die Bonität des Auftraggebers wird geprüft. Die offenen Forderungen werden also quasi blind angekauft.
Das Gegenteil von stillem Factoring ist das
offene Factoring.