Wenn Sie ein Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland haben und von einem ausländischen Unternehmen Ware importieren, benötigen nicht Sie einen Factoring-Vertrag, sondern das ausländische Unternehmen. Denn dieses verkauft die Ware an Sie und hat offene Forderungen. Wenn Sie allerdings Waren ins Ausland exportieren, ist das
Export-Factoring eine geeignete Variante für Sie.